Autor: PersonalRadar
In den Zeugnissen gibt es immer wieder diese vollmundigen Formulierungen. Oft liest sich etwas besonders gut oder hört sich nett an. Was bedeutet es aber wirklich, wenn in einem Zeugnis steht: ‚Er hat stets in jeder Hinsicht sehr gute Leistungen erbracht’. Ist das nun gut oder schlecht? Die nachfolgende Liste ist vielleicht nicht ganz vollständig. Sie beinhaltet jedoch alle wichtigen Bezeichnungen, um die codierte Zeugnissprache, die nach wie vor weit verbreitet ist und sich grosser Beliebtheit erfreut, besser nach entschlüsseln zu können. Formulierungen Klartext Note * Stets zur vollsten Zufriedenheit sehr gute Leistungen sehr gut Stets in jeder Hinsicht sehr... mehr
Autor: PersonalRadar
Arbeitnehmende können ihren Anspruch auf ein objektiv richtiges (wahres), eindeutig formuliertes und vollständiges Zeugnis mittels Klage beim Arbeitsgericht durchsetzen. Im Berichtigungsprozess hat der Arbeitnehmer den von ihm gewünschten Zeugnistext einzuklagen, denn prozessrechtlich ist ein Rechtsbegehren so bestimmt zu formulieren, dass es der Richter im Falle der Gutheissung der Klage ohne Änderung zum Urteil erheben kann. Arbeitnehmende tragen jedoch die Beweislast für die von ihnen behaupteten Tatsachen, aus denen er ein bestimmtes Zeugnis ableitet. Sie haben zudem auch namentlich die Tatsachen zu beweisen, aus denen sie ein bestimmtes Werturteil des Arbeitgebers im Zeugnis herleitet. Durch ein Gerichtsurteil kann somit der Arbeitgeber... mehr