Feb. 25

Wie Familienzulagen den Temporärmarkt verzerren können.

Author: PersonalRadar

Die Nordwestschweiz funktioniert wirtschaftlich wie ein einziger Arbeitsraum: Menschen pendeln zwischen Basel, Baselland, Solothurn und Aargau, Firmen rekrutieren regional, Einsatzbetriebe denken in Fahrminuten, nicht in Kantonsgrenzen. 

(Bildquelle: www.freepik.com)

Und trotzdem gibt es im Temporärgeschäft einen Faktor, der sich anfühlt wie eine unsichtbare Mauer: Familienzulagen. Nicht, weil das System ‘falsch’ wäre, sondern weil die föderalistische Ausgestaltung in einem eng verflochtenen Arbeitsmarkt plötzlich wie eine wirtschaftspolitische Schieflage wirkt.

Der Bund setzt zwar Mindestansätze (seit 1. Januar 2025: CHF 215 Kinderzulage und CHF 268 Ausbildungszulage pro Kind und Monat). Aber die Kantone dürfen darüber hinausgehen  und genau dort beginnt die Verzerrung.

Die Fakten: vier Kantone, vier Regeln (und vier Kostenrealitäten)

Gemäss der offiziellen BSV-Übersicht (Stand 12.12.2025, gültig für 2026) liegen die monatlichen Ansätze in der Nordwestschweiz so:

  • Basel-Stadt (BS): CHF 275 / 325 (Kinder-/Ausbildungszulage)
  • Basel-Landschaft (BL): CHF 215 / 268
  • Solothurn (SO): CHF 215 / 268
  • Aargau (AG): CHF 225 / 278 (ab 01.01.2026)

Zwischen BS und BL/SO liegen damit CHF 60 pro Kind und Monat bei der Kinderzulage (275–215). Pro Jahr sind das CHF 720 pro Kind. Das ist gross genug, um Verhalten zu verändern.

Föderalismus wird zum Marktanreiz

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Wirtschaftspolitisch ist das spannend und zugleich unerquicklich: Ein sozialpolitisches Instrument, das Familien entlasten soll, wird im Temporärmarkt zum Wettbewerbsfaktor und zwar an zwei Stellen:

a.) Wenn der Wechsel nicht wegen dem Job, sondern wegen der Zulage passieren: Im Temporärgeschäft sind Wechsel günstiger und schneller als in klassischen Festanstellungen. Wenn eine Person mit Kindern hört, dass bei einem anderen Temporärbüro ‘unter BS-Regime’ potenziell höhere Zulagen möglich sind, ist der Wechsel plötzlich nicht mehr primär eine Qualitätsfrage, sondern eine Rechenaufgabe.

Wichtig, damit es sauber bleibt: Nicht jede Konstellation lässt sich ‘optimieren’. Es gilt eine Prioritätsordnung (wer zuerst anspruchsberechtigt ist), und es kann interkantonale Differenzzahlungen geben. Aber: Es reicht, wenn dieser Mechanismus in genügend vielen Standardfällen wirkt, um den Markt spürbar zu beeinflussen, denn Temporärmärkte reagieren schon auf kleine Anreize.

b.) Nicht die Zulage ist der Kostentreiber, der Beitragssatz ist es: Hier liegt der Punkt, den viele falsch einordnen: Die ausbezahlte Zulage ist nicht einfach ‘Mehrkosten pro Mitarbeitenden’, die 1:1 in die Offerte wandert. Die Finanzierung beruht auf dem Solidaritätsprinzip: Beiträge sind geschuldet, unabhängig davon, ob jemand Kinder hat. Für die Kalkulation relevant ist der Beitrag an die kantonale Familienausgleichskasse (FAK) als Prozentsatz der AHV-pflichtigen Löhne. Und dieser Beitragssatz ist kantonal unterschiedlich. Die BSV-Tabelle weist für 2026 (kantonale Kassen, nur Finanzierung der Familienzulagen) u.a. aus:

  • BS: 1,65%
  • BL: 1,30%
  • SO: 1,25%
  • AG: 1,45%

Das klingt nach Kleingeld, ist es aber auf Volumen nicht. Bei einer Lohnsumme von CHF 20 Mio. sind 0,35 Prozentpunkte Differenz (BS vs. BL) rund CHF 70’000 pro Jahr. Und im Temporärmarkt ist das genau die Grössenordnung, die über Preisfähigkeit, Marge und Investitionsspielraum entscheidet.

 

(8-tung Fairness-Hinweis: Nicht alle Personaldienstleister sind bei der kantonalen FAK; es gibt berufs-/zwischenberufliche Kassen mit eigenen Sätzen wie zum Beispiel: www.consimo.ch)

Zweigniederlassungen als Regel-Scharnier

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Das System koppelt die Zuständigkeit an den Arbeitgeber und dessen Organisation. Arbeitgebende sind verpflichtet, sich der zuständigen Familienausgleichskasse anzuschliessen, unabhängig davon, ob sie Mitarbeitende mit Kindern beschäftigen. Und: Zweigniederlassungen müssen sich im Kanton ihres Standorts anschliessen; für die dort tätigen Arbeitnehmenden gelten Ansätze und Beitragssatz des Kantons des Arbeitsorts. Das hat wirtschaftspolitische Nebenwirkungen: Grössere Player können mit Niederlassungsstrukturen und Anschlussmodellen eher ‘mitspielen’. Kleine Personaldienstleister geraten schneller in einen Standortnachteil, den sie nicht über bessere Beratung wegmoderieren können.

Solothurn zeigt zusätzlich: Die Regeln sind politisch volatil

Solothurn ist aktuell bei den Mindestansätzen (215/268), aber die Erhöhung auf 230/280 ist politisch hängig und ist Gegenstand einer Volksabstimmung (8. März 2026). Für Unternehmen heisst das: Rahmenbedingungen können sich ändern, und zwar nicht nur ‘irgendwann’, sondern durch konkrete Vorlagen. Das schafft Unsicherheit in einem Markt, der ohnehin schon knapp kalkuliert.

1 Arbeitsmarkt, 4 Systeme: das ist ökonomisch teuer

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Aus wirtschaftspolitischer Sicht ist die Nordwestschweiz ein Musterbeispiel dafür, wie föderalistische Unterschiede in einem eng integrierten Arbeitsraum Fehlanreize schaffen:

  • Mitarbeitende reagieren auf Netto-Unterschiede (Zulagen), nicht zwingend auf Jobqualität.
  • Anbieter reagieren auf Beitragssätze und Strukturen, nicht nur auf Service und Effizienz.
  • Der Wettbewerb wird weniger ‘leistungsgetrieben’ und stärker ‘regelgetrieben’.

Oder bissig gesagt: Im Temporärmarkt gewinnt nicht immer das beste Matchmaking, manchmal gewinnt schlicht die bessere kantonale Mechanik.

Quellen und weitere Infos:

Bund: Mindestansätze ab 01.01.2025 (215/268)
https://www.news.admin.ch/de/nsb?id=102232

BSV: Arten und Ansätze der Familienzulagen 2026 (Ansätze + Beitrag an kantonale FAK in %)
https://www.bsv.admin.ch/dam/fr/sd-web/acU7RgJgeisY/Arten%20und%20Ans%C3%A4tze%20der%20Familienzulagen_2026.pdf

BSV: Finanzierung (Solidaritätsprinzip; Beitragssätze variieren)
https://www.bsv.admin.ch/de/familienzulagen-finanzierung

Basel-Stadt: Familienzulagen (275/325)

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https://ak-bs.ch/ubersicht/familienzulagen/arbeitnehmende/

Basel-Stadt: Interkantonale Differenzzulagen / Prioritätsordnung (Merkblatt PDF)
https://ak-bs.ch/media/uuwf1nwy/merkblatt-erh%C3%B6hung-zulagen_interkantonale-differenzzulagen-mb-fak-erh%C3%B6hung.pdf

SVA Aargau: Familienzulagen ab 01.01.2026 (225/278)
https://www.sva-aargau.ch/ueber-uns/jahresinformation-2026/fuer-privatpersonen/familienzulagen-ab-1-januar-2026

AKSO Solothurn: Tarife/Beiträge/Zulagen 2026 (PDF; 215/268 + Hinweis auf geplante Erhöhung/Abstimmung)
https://www.akso.ch/uploads/PDF-Formulare-AKSO/Allgemein/Tarife_Beitraege_Zulagen_2026_v1.pdf

Kanton Solothurn: Abstimmungsdossier Familienzulagen (8. März 2026)
https://so.ch/verwaltung/staatskanzlei/politische-rechte/kantonale-abstimmungsvorlagen-vom-8-maerz-2026/anhebung-familienzulagen/
https://so.ch/verwaltung/staatskanzlei/medien/medienmitteilung/news/volksabstimmung-vom-8-maerz-2026-teilrevision-des-sozialgesetzes-anhebung-der-familienzulagen/

SECO: Anschlusspflicht Arbeitgeber an Familienausgleichskasse
https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Personenfreizugigkeit_Arbeitsbeziehungen/schwarzarbeit/Arbeit_korrekt_melden/Pflichten_Arbeitgebenden/Sozialversicherungsrecht/Familienzulagen.html

EAK: Zweigniederlassungen (Ansätze/Beitragssatz nach Kanton des Arbeitsorts)
https://www.eak.admin.ch/de/zweigniederlassungen

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