Mai 5

Gerichtsurteil stärkt Temporärarbeit: Auswirkungen auf das öffentliche Beschaffungswesen.

Author: PersonalRadar

Das Bundesgericht hat am 2. Mai 2025 einen wegweisenden Entscheid gefällt: Temporärarbeit darf nicht pauschal vom öffentlichen Beschaffungswesen ausgeschlossen werden.

Die systematische Einschränkung des Einsatzes von Temporärarbeitnehmenden im öffentlichen Bauwesen verstösst gegen die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen. Konkret erklärte das Gericht Artikel 10 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen des Kantons Neuenburg (LCMP/NE) für nichtig.

Damit wurde eine kantonale Regelung aufgehoben, die den Einsatz von Temporärarbeit im öffentlichen Bauwesen untersagte. swissstaffing, der Verband der Schweizer Personaldienstleister, hatte gegen diese Regelung Beschwerde eingereicht. Der Verband begrüsst das klare Signal des Bundesgerichts: Das Vergaberecht darf nicht als Vorwand dienen, um gesetzlich klar geregelte und beruflich anerkannte Beschäftigungsformen auszuschliessen.

(Bildquelle: www.maurer-bauarbeiter-jobs.ch)

Dieser Entscheid stärkt die rechtliche Stellung von Temporärarbeitenden und unterstreicht die Bedeutung flexibler Arbeitsformen in der modernen Arbeitswelt. Für HR-Verantwortliche bedeutet dies eine grössere Planungssicherheit beim Einsatz von Temporärpersonal in öffentlichen Projekten.

Der Entscheid könnte auch Auswirkungen auf andere Kantone haben, die ähnliche Einschränkungen planen oder bereits umgesetzt haben. Insgesamt stellt das Urteil einen bedeutenden Erfolg für die Temporärbranche und die Förderung flexibler Arbeitsmodelle in der Schweiz dar.

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