Archiv für Dezember 2009

PostHeaderIcon PersonalRadar wishes you a HAPPY NEW YEAR 2010

Nikolaus

PersonalRadar mit seinen Autorinnen und Autoren wünscht all seinen Lesenden für 2010 alles Gute, viel Glück, eiserne Gesundheit und Erfolg!

Auch im neuen Jahr bleibt PersonalRadar persönlicHReflektierend – die neue Perspektive!

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PostHeaderIcon Aus dem Nichts entstanden bietet Planet 13 für viele eine stabile Umlaufbahn.

Avji Sirmoglu, Christoph Ditzler und Sven Röhler liessen es als Sozialhilfeempfangende nicht zu, dass sie sich einfach in der Weite des Nichts fallen liessen, ihr Schicksal akzeptierten und resignierten. Sie gründeten Planet 13 und erhielten dafür den Prix Schappo.

Was ist und macht Planet 13? Planet 13 ist ein Internetcafé. Die Gründer/-in erkannten, dass erwerbslose Menschen oder Sozialhilfeempfänger/-innen oft keinen Zugang zum Internet habe oder deren PC-Kenntnisse nur auf einem sehr rudimentären Niveau sind und somit den Anschluss zur virtuellen Welt immer mehr verlieren. Gerade Stellen suchende Menschen sind auf einen funktionierenden Internetanschluss angewiesen, damit sie die Jobanzeigen überhaupt zu Kenntnis nehmen und sich auch aktiv bewerben können.

Bis es soweit war mussten die Gründer/-in jedoch noch viel unternehmen. Eines Tages konnten die drei ihr Projekt der Christoph Merian Stiftung unterbreiten. Diese Stiftung zeigte sich interessiert und war für die Anschubfinanzierung besorgt. Das Prinzip der Selbsthilfe wird hoch gehalten. Ein Team, grösser als ein Dutzend, das fast ausschliesslich aus Arbeitssuchenden und Sozialhilfeempfangenden besteht, ist verantwortlich für den Betrieb.

Hier ein kurzer Bericht:

“Wenn das Internetcafé PLANET13 um 10 Uhr seine Türen öffnet, warten manchmal schon über fünfzig Gäste darauf, Zugang zu einem der Computer zu erhalten. Surfen, chatten, eine Wohnung im Internet suchen oder eine Stellenbewerbung verfassen und ausdrucken – so vielschichtig und multikulturell wie die Gäste sind, sind auch deren Bedürfnisse. Einen zentralen Punkt verbindet aber die meisten dieser Menschen: sie sind armutsbetroffen und können sich einen eigenen Zugang ins Internet oder einen Computer aus finanziellen Gründen schlichtweg nicht leisten.

Ausgrenzung und Ausschluss sind häufig die Konsequenzen für Betroffene, die den Anschluss ans elektronische Zeitalter verpassen.

Die Initianten/-innen haben die grosse Not erkannt. Aus dieser Erkenntnis wuchs ein Projekt, das in den letzten zwei Jahren erfolgreich umgesetzt wurde. Projektleiter Christoph Ditzler nennt es «Hilfe zur Selbsthilfe». Über zwanzig freiwillige Helfer/-innen übernehmen, nach innen und nach aussen, Verantwortung für verschiedenste Arbeitsfelder und tragen dazu bei, dass dieses Angebot zur Verfügung steht. So können Armutsbetroffene sich für kostenlose PC- oder Sprachkurse anmelden. Unterstützung findet auch, wer Mühe hat, seine Bewerbungsunterlagen zu formulieren. Für viele ist das Lokal zu einem Treffpunkt geworden, wo auch kulturelle Aktivitäten einen Platz haben. Freitags trifft man sich zum Filmabend. Ganz im Sinne von «die uni von unten», stehen am Montag Bildungsangebote zu aktuellen Themen im Zentrum. Die Mitarbeiter/-innen sind selbst Armutsbetroffene, Armutsgefährdete, Erwerbslose, IV-Bezüger/-innen, Pensionierte, Flüchtlinge, Eingewanderte oder Sozialhilfeempfänger/-innen. Sie haben das Internetcafé selbständig entworfen, realisiert und sich für die Finanzierung stark gemacht. Der Betriebsablauf wird gemeinsam gestaltet. Demokratisch werden Entscheidungen getroffen und die Einsatzzeiten festgelegt. Alle Teammitglieder arbeiten ohne Entschädigung.(Quelle: schappo)

Eine gute Sache! Oder was meinen Sie?

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PostHeaderIcon Nicht jede Schnapsidee in der beruflichen Grundausbildung berauscht.

Vor nicht langer Zeit hat der Junge Rat Basel-Stadt eine Initiative eingereicht. Diese verlangt von Unternehmen, die keine berufliche Grundausbildungen anbieten, also sogenannte Nicht-Lehrbetriebe, eine Abgabe.

Mit anderen Worten sollten Betriebe, die eigentlich in der Lage wären Berufsleute ausbilden zu können, mit einer Geldzahlung jene solidarisch unterstützen, die junge Menschen ausbilden. Die Idee ist bestechend einfach, aber auch eine Schnapsidee, die wohl gute Absichten hegt, aber in der Intention den falschen Weg geht. Zwangssolidarität hat in der freien Wirtschaft selten bis nie funktioniert.

Das Problem der fehlenden Lehrstellen kann mit Zwangszahlungen nicht gelöst werden. Allerdings wäre es fatal zu glauben, dass eine solche Initiative chancenlos wäre. Im Kanton Zürich ist eine ähnliche Initiative kürzlich angenommen worden.

Eine gut funktionierende Wirtschaft ist ohnedies auf junge Menschen angewiesen, die eine seriöse, fundierte und auch solide berufliche Grundausbildung absolvieren. Somit ist es im ureigensten Interesse dieser Wirtschaft, dass der Nachschub gut ausgebildeter Berufsleute nicht versiegt und Lücken nicht immer mit gut qualifizierten Arbeitskräften aus dem Ausland geschlossen werden müssen. Denn diese Volkswirtschaften wissen um die Gefahr des ‚Braindrain’ und werden in naher Zukunft alles unternehmen, damit ihre Berufsleute der eigenen Wirtschaft erhalten bleiben. Auch diese bilden nämlich viele junge Menschen aus und möchten deshalb nicht, dass deren wichtige Arbeitskraft, die auch Steuersubstrat bildet, abwandert und noch mehr dringend benötigte Geldmittel dem System entzogen werden.

Es gibt aber auch Betriebe, die grösste Mühe bekunden, ihre Lehrstellenangebote auch mit den richtigen Bewerbenden besetzen zu können.

Oft sind es Ausbildungsplätze und Berufsgruppen, die bei jungen Menschen nicht besonders hoch in der Gunst stehen, nicht selten ein ungerechtfertiges schlechtes Ansehen wie auch Sozialprestige in der Gesellschaft haben und wo die späteren Einkommens- und Entwicklungsmöglichkeiten eher beschränkt sind (blue collar jobs).

Auf der anderen Seite bleiben aber auch viele anspruchsvollere Ausbildungsplätze ebenso unbesetzt, da die schulischen Anforderungen weitaus höher sind und viele junge Bewerbende wohl gerne eine solche Ausbildung ergreifen möchten, aber schlicht die einfachsten Voraussetzungen nicht erfüllen, um die Ausbildung auch möglichst erfolgreich abschliessen zu können (white collar jobs).

Welcher Betrieb möchte schon junge Menschen für eine berufliche Grundausbildung gewinnen, deren Chancen diese dann auch erfolgreich abschliessen zu können, aufgrund der mangelnden Voraussetzungen schon zum Scheitern verurteilt sind? Ausbildungen kosten Geld und Zeit!

Die modernen Anforderungen an Betriebe für bestimmte Ausbildungen, gerade zum Beispiel im kaufmännischen Bereich, sind inzwischen dermassen hoch geworden, dass die Ressourcen vieler kleinen und Kleinstbetrieben klar überfordert werden. Viele dieser Betriebe möchten gerne junge Menschen ausbilden, verfügen aber häufig nicht über genügend interne Möglichkeiten, um die Ausbildung auch seriös durchführen zu können. Nicht selten sind es aber dann erstaunlicherweise diese Betriebe, die Lehrabgänger/-innen, die nach erfolgreich abgeschlossener Lehre in ihrem Lehrbetrieb nicht weiter beschäftigt werden können, anstellen, ihnen den letzten Schliff geben und ihre berufliche Kompetenz festigen.

Der intensive Austausch zwischen Politik und Wirtschaft ist sicher der viel bessere Weg, um fehlende Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen zu können.

Ein modernes Berufsbildungsgesetz, vorhandene Geldmittel und die Einsicht, dass gut ausgebildete Berufsleute die Basis für eine erfolgreiche Volkswirtschaft sind, genügen, um das helvetische Berufsbildungsmodell auch weiterhin erfolgreich umsetzen zu können.

Zwang hat noch nie zu nachhaltigen Lösungen geführt. Verantwortungsvoll handelnde Unternehmen wissen, dass die Vernachlässigung der beruflichen Grundausbildung sich früher oder später in den Bilanzen niederschlägt. Und dann spätestens dämmert es auch denen, die sich noch nie um junge Menschen und deren berufliche Zukunft kümmerten.

Oder was meinen Sie?

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PostHeaderIcon Petrus wetterte los. Er schimpfte und fluchte leise vor sich hin. Er wollte nicht, dass der Chef ihn hört.

Einmal mehr konnte sein Wetteramt den gewünschten Service nicht anbieten. Weisse Weihnachten war geplant. Modern ausgedrückt heisst das jetzt ‚White X’mas’. Was soll’s. An den neuen Firlefanz hat sich der Abteilungsleiter des himmlischen Wetteramtes nie richtig gewöhnt. Petrus ist sich immer selbst geblieben.

PKS_FroheWeihnachten_02

Er war beunruhigt. Einfach nervös. Das Klima, sozusagen seine berufliche Kernkompetenz, machte ihm zu schaffen, weil es nicht mehr richtig schaffte. Wie kann er seinen Job gut machen, wenn die da unten immer wieder in seine Arbeit pfuschen? Seine Schneemaschine ist uralt. Die Technologie seit Jahrmillionen die gleiche. Auf das klobige Ding war aber immer Verlass. Ein einfacher Druck auf den Schneeknopf und die Maschine ratterte los. Selbst Frau Holle wäre neidisch geworden.

Aber nichts geht mehr. Seit das Klima wie verrückt spielt, rosten ihm die Teile weg. In der einfachen Kältekammer seiner Wetterfirma ist es einfach zu warm geworden.

Jedes Mal wenn er hofft, dass er es schneien lassen kann, funktioniert sicher etwas nicht. Anstatt Schneeflocken gibt es Regentropfen! Die da unten machen dann wieder verärgerte Gesichter. Er kann es nicht mehr allen Recht machen. Aber wer pfuscht die ganz Zeit in seine Arbeit? Die da unten!

Auch Ersatzteile gibt es keine mehr. Kürzlich haben die da unten sogar Raketen in sein Wetteramt fliegen lassen. Die hätten angeblich mit ihrem Schwarzpulver seine Schneewolken schneien lassen. Er hat sich aber nur schwarz geärgert. Was meinen die eigentlich wer sie sind? Gott?

Wenn das so weiter geht wird er die Kündigung einreichen oder sich früh pensionieren lassen. Sollen doch die da unten sehen wie sie zurecht kommen, wenn sie schon immer alles besser wissen. Jetzt wird er noch einmal den Knopf drücken. Hoffentlich springt die Maschine an! Eine weisse Weihnachtszeit macht doch das Fest viel schöner. Auch der Chef ist dieser Meinung.

PersonalRadar wünscht Ihnen und Ihren Angehörigen eine friedvolle, erholsame und hoffentlich schneereiche Weihnachtszeit.

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PostHeaderIcon Die Schlechtwetterentschädigung ist eine gute Sache!

Es ist nass. Es ist kalt. Vielleicht ist sogar die ganze Baustelle eingeschneit oder noch schlimmer – der Arbeitsplatz ist ein ganzer Sumpf. Wie ist das nun mit der Entschädigung bei Schlechtwetter geregelt?

Grundsätzlich – und da ist das Obligationenrecht klar und deutlich – trägt der Arbeitgeber das volle unternehmerische Risiko. Nachzulesen ist das im Art. 324 OR. Mit anderen Worten arbeiten vielleicht die Handwerker nicht auf der Baustelle, weil die Witterung es nicht zulässt und es auch zu gefährlich wäre. Trotzdem schuldet der Arbeitgeber grundsätzlich den Lohn. Aber zum Glück gibt es die Einrichtung der Schlechtwetterentschädigung, die das Arbeitslosenversicherungsgesetz im Art 42 ff. AVIG und der Verordnung im Art. 65 ff AVIV für ganz bestimmte Branchen und Erwerbszweige regelt. Folgende Branchen können davon profitieren:

Arbeitnehmende in diesen Berufszweigen sind grundsätzlich bezugsberechtigt, wenn sie für die Arbeitslosenversicherung (ALV) beitragspflichtig sind oder das hierfür erforderliche Mindestalter noch nicht erreicht haben.

Aber aufgepasst – nicht alle erhalten Schlechtwetterentschädigung. Temporärmitarbeitende zum Beispiel sind nicht bezugsberechtigt. Arbeitsrechtlich sind diese durch einen Verleihvertrag des Personaldienstleisters angestellt. Somit ist dieser lohnpflichtig.

Auch die im Betrieb angestellten Ehepartner, im Handelsregister eingetragene Geschäftspartner, solche die als Gesellschafter an der Unternehmung beteiligt sind oder als Mitglied der Geschäftsleitung Entscheidungen massgeblich mit beeinflussen, sind von dieser Entschädigung ausgeschlossen.

Wann kommt die Schlechtwetterentschädigung überhaupt zum Einsatz? In erster Linie muss die Witterung dermassen schlecht sein, dass die Arbeit in den besagten Branchen wettertechnisch unmöglich ist und deshalb niedergelegt werden muss. Ein bisschen Schneefall oder normal kalte Temperaturen, die während der Winterzeit zu erwarten sind, gelten nicht unbedingt als unzumutbar. Das reicht aber noch nicht. Des Weiteren muss auch die Sicherheit der Mitarbeitenden, aufgrund der schlechten Wetterlage, gefährdet sein. Auch der Einsatz von technischen Hilfsmittel ist nicht mehr möglich. Ausserdem muss auch klar sein, dass die Fortsetzung der Arbeit wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist und die Zumutbarkeit bei schlechten Wetterverhältnissen nicht mehr gegeben ist.

Die Schlechtwetterentschädigung kommt übrigens nur zur Geltung, wenn diese vom Arbeitgeber auch beantragt wird.

Allerdings gibt es auch rechtliche Vorkehrungen, damit die Entschädigung nicht missbräuchlich in Anspruch genommen werden kann. Werden Aufträge plötzlich sistiert oder kommt es zu Veränderungen der Zeitplanung, die nicht mittelbar mit dem Wetter zu tun haben, können diese Löcher nicht einfach mit der Schlechtwetterentschädigung gestopft werden. Auch in der Landwirtschaft gibt es die sogenannten saisonüblichen Ausfälle, die jedes Jahr in Regelmässigkeit auftreten und nicht mit dieser Versicherungsleistung überbrückt werden können.

Die Schlechtwetterentschädigung übernimmt nicht die vollen Lohnkosten. Sie deckt 80% des sogenannten anrechenbaren Verdienstausfalls ab.

Was heisst das im konkreten Fall? Massgebend ist der vertraglich vereinbarte Lohn zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Somit beträgt die Versicherungsleistung den Betrag den in der letzten Zahltagsperiode vor Eintritt des Arbeitsausfalls bis zum maximal versicherten Lohn von zurzeit CHF 10′500.- pro Monat ausbezahlten Salärs.

Die Entrichtungsdauer der Versicherungsleistung ist auch klar vom Gesetzgeber geregelt. Die Entschädigung wird innerhalb von 2 Jahren, während längstens 6 Monaten ausgerichtet. Die Abrechnungsperiode ist in der Regel monatlich. Der Arbeitgeber muss sich jedoch bemerkbar machen und einen Antrag auf Schlechtwetterentschädigung stellen. Diesen kann er in der Regel der jeweiligen zuständigen kantonalen Amtsstelle melden. Dort wird die spezifische Situation des jeweiligen Betriebes genau abgeklärt und in der Regel auch sofort festgestellt, ob ein Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung besteht.

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