Aug 20

Arbeitsrecht: Personalverleih – was ist zulässig und was nicht?

Autor: HRToday

Im Rahmen des Personalverleihs wird regelmässig befürchtet, dass die Rechte und der Schutz der Arbeitnehmer beschnitten oder gar ausgehöhlt werden. Der hiesige Gesetzgeber hat darum den Personalverleih gesondert geordnet und teilweise scharfen Regeln unterstellt (ein Beitrag von: Reto Sutter und Nicolas Facincani, HR Today).

  1. Der Verleiher

Als Verleiher gilt ein Arbeitgeber, der seine Arbeitnehmer einem fremden Betrieb (dem sog. Einsatzbetrieb) zur Arbeitsleistung überlässt. Lesen Sie den Originalbeitrag HIER weiter!