Nov 10

Haben Sie Pensionskassengeld verloren? Warum holen Sie es nicht zurück?

Autor: PersonalRadar

Sie gehen bald in Pension? Sind Sie sicher, dass Sie wirklich über das ganze Guthaben verfügen? Wenn nicht, wird es höchste Zeit danach zu suchen.

Ein Ruhestand ohne Sorgen ist immer gut (Bildquelle: www.pixabay.com; Fotografin: RitaE)

Ein Arbeitsleben ist lang. Seit 1985 ist die berufliche Vorsorge (BVG) obligatorisch. Viele haben in der Zwischenzeit einen schönen Batzen an Alterskapital zusammen gespart, mehrere Male den Arbeitsgeber gewechselt und die Übersicht über ihr Vorsorgekapital unter Umständen schon lange verloren. Man geht in Pension und denkt alles ist in bester Ordnung. Das ist jedoch nicht immer der Fall.

Es gibt Schätzungen, dass in der Schweiz mehrere Milliarden Vorsorgegelder verwaist sind, da die rechtmässigen Begünstigten es nicht einfordern. Es liegt zur Abholung bereit. Was jedoch nicht vermisst ist, wird nicht eingefordert. Das ist grotesk. Was kann man dagegen tun?

Grundsätzlich ist es so, dass Versicherte, wenn sie eine neue Stelle antreten, sich darum kümmern müssen, dass das Kapital der Beruflichen Vorsorge ihnen folgt. In der Regel erhalten sie vom alten Arbeitgeber ein Formular mit den nötigen Angaben, die eine Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers benötigt, damit das Geld am richtigen Ort ankommt. Eigentlich eine einfache Sache. Aber es klappt nicht immer. Wird das Kapital nicht eingefordert, dann wird es nach zwei Jahren der Auffangeinrichtung BVG, Administration Freizügigkeitskonto zugewiesen. Dort bleibt es dann.

Inzwischen gibt es Dienstleister, die sich darauf spezialisiert haben solche Gelder zu finden und es dem rechtmässigen Versicherten wieder zugänglich zu machen. Das ist selbstverständlich nicht gratis. Das Geschäft ist eine ergiebige Goldgrube. Allerdings sind solche Dienstleister gar nicht nötig. Die Gelder kann man auch selber finden, wenn man weiss wie das geht. Und das erst noch gratis. Die Ansprechpartnerin für so verloren geglaubtes Vorsorgekapital ist die Zentralstelle für die 2. Säule.

Klicken Sie aufs Bild für weitere Infos (Bildquelle: https://sfbvg.ch)

Vorsorge-, Freizügigkeits- und Policeeinrichtungen sind vom Gesetzgeber in die Pflicht genommen verwaistes Geld zu melden. Diese Meldungen werden von dieser Zentralstelle registriert und quasi eine Buchhaltung geführt, damit das Geld, vorausgesetzt es wird eben vom rechtmässigen Versicherten eingefordert, wieder seiner Vorsorgeeinrichtung zugeführt werden kann.

Der Kontakt kann übrigens ganz unkompliziert hergestellt werden. Auf www.zentralstelle.ch können alle so einen Suchauftrag starten. Alles andere ist nur noch ein Kinderspiel. Blöd ist wer es nicht tut. Es kostet nichts und trägt unter Umständen dazu bei, dass man im wohlverdienten Ruhestand einfach mehr Geld zur Verfügung hat.